Sachverständige/Architekten
Architekturbüro

 

Bauen mit Architekten

10 gewichtige Gründe mit einem freien Architekten zu bauen

Grundsätzlich ist laut Berufsordnung der freie Architekt Sachverwalter seines Bauherrn und muss seine Unabhängigkeit wahren. Aus dieser besonderen Verantwortung gegenüber dem Bauherrn und der Allgemeinheit ergeben sich spezielle Aufgaben und Verpflichtungen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch von den Architektenkammern www.byak.de

 

1. Das Bauen mit einem freien Architekten ist günstiger als mit Bauträgern

Einen Beweis hierfür lieferte z.B. das Pilotprojekt der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg beim Bau des Finanzamtes in Ludwigsburg. Im Rahmen der Baumaßnahme wurden bundesweit unterschiedliche Modelle untersucht

a) mit Generalunternehmer

b) mit Leistungsverzeichnissen/Fachlose/Einzelgewerke (erstellt durch freien Architekt)

c) Finanzierungsangebote

d) Investorenlösungen

Ergebnis: Kostengünstigste Variante war die Vergabe nach Fachlosen durch die Architektenausschreibungen (5,18 % – 15,74 % günstiger !)

 

2. Handwerksleistungen günstiger durch direkte Auftragsvergabe

  • Der Architekt definiert exakt die Arbeitsleistung der Handwerker
  • Es erfolgen keine Preisaufschläge wie bei den Angeboten eines Generalunternehmers
  • Gewinnbemessung erfolgt nur von einem Unternehmer
  • Gewährleistungsansprüche direkter und klarer definierbar

 

3. Kontrolle über Auftragsvergabe

  • Selbstbestimmte Auswahl geeigneter Firmen
  • Es gibt keine Subunternehmer, daher hohe Transparenz bei der Arbeitsleistung und Materialqualität
  • Vermeidung von Billiganbietern mit Pfusch und Mängel
  • Klare und direkte Absprache möglich

 

4. Ein verantwortungsbewußter Bauherr hat bei einem Bauträgermodell nicht weniger Verantwortung

Auch bei einem schlüsselfertigen Angebot muss der verantwortungsbewusste Bauherr die Bauprodukte und den genauen Leistungsumfang hinterfragen. Als Ihr Sachverwalter leistet Ihnen ein freier Architekt diese Arbeit und übernimmt Verantwortung. Er ist objektiv und berät den Bauherrn bereits im Vorfeld über die Möglichkeiten der Bauprodukte, deren Anwendungsmöglichkeiten und sinnvollen Einsatzbereiche.

 

5. Exakte Leistungsbeschreibung der Bauprodukte

Die Leistungsbeschreibungen eines Bauträgers sind in der Regel sehr allgemein gehalten z.B.: ……..“ im Bad weiße hochwertige Fliesen“….“Innentüren Furnier beschichtet“…“Kunststofffenster weiß, Glas u=1,1 Dies sind Zustandsbeschreibungen. Sie liefern jedoch keine Aussage über die Qualität und Ausführung. Es fehlen jegliche Hinweise über z.B. Fliesenart, ob Steinzeug, Steingut, Feinsteinzeug, Rutschhemmung, Verlegeart, Fugen, Abmessungen, Beanspruchungsgruppe, Türdrückermodell/Fabrikat usw…….

 

6. Klare Definition der Planungskosten

Planungsaufwand und Planungskosten fallen immer an. Bei einem Bauträger werden die Planungskosten oftmals dem Gesamtpaket zugeschlagen. Der Bauherr hat somit keine Aussage über den Umfang und die Qualität der Planunterlagen. Häufig sind jedoch keinerlei Werkpläne vorhanden. Dies ist bereits schon der erste Mangel, der auch gerichtlich geahndet werden kann.

Achtung: Wer Ihnen sagt, dass ihm keine Planungskosten entstehen, der plant und überwacht nicht. Oder er rechnet die Kosten an anderer Stelle ab. Und: Es stellt sich die Frage welche Qualifikation der Planer besitzt, wenn er günstiger als ein Architekt sein soll. Denn der Gesetzgeber erlaubt keinen Preiswettbewerb sobald Architektenleistungen zu erbringen sind, egal ob von einem freien Architekten oder von einem Generalunternehmer

 

7. Überwachung vor Ort

Die Bauüberwachung ist beim Architektenhonorar mit 31 Prozent von der Gesamtleistung angesetzt. Der Stellenwert dieser Leistung liegt also entsprechend hoch. Wer aber überwacht den Generalunternehmer? Der Architekt überwacht alle Bauleistungen, rügt Mängel sobald sie erkannt sind und sorgt für ihre sofortige Beseitigung. Er koordiniert die Zeitplanung, kontrolliert Aufmaße und Rechnungen, damit nicht zuviel abgerechnet wird und koordiniert die Zeitplanung.

 

8. Der freie Architekt ist der Sachverwalter des Bauherrn

Seine Sachverwaltung umfasst:

  • unabhängig bei der Entwicklung des Projektes zu beraten
  • wirtschaftlich und fachlich geeignete Baufirmen zu empfehlen
  • auf geeignete und neue Produktstoffe hinzuweisen
  • eine tadellose Bauausführung zu überwachen und sicherzustellen
  • die Interessen des Bauherrn gegenüber den Handwerkern zu vertreten

 

9. Kontrolle über die Vertragspartner

Der Architekt prüft exakt, wer hinter dem Vertragspartner steht. Oft sind es bei Generalunternehmern für den Bau von Einfamilienhäuser 1-3 Mann GmbH´s. Hier sollte besonders geprüft werden, ob Zeitpläne eingehalten werden können, ob eine Insolvenzgefahr besteht und die vertraglichen Zahlungspläne gerecht geregelt sind.

 

10. Klare Verhältnisse

Mit der Beauftragung eines freien Architekten als Berater, Sachverwalter und Treuhänder hat der zukünftige Bauherr das wichtigste Prinzip beim Bauen beachtet: Die Trennung von Bauplanung und Bauausführung.

Hinter vollmundig formulierten Werbeanzeigen kann es in der Praxis schnell zu Problemen kommen. Ein freier Architekt dagegen arbeitet als „dritte Instanz“. Er sorgt dafür, dass die Qualität stimmt und die Kosten transparent bleiben. Er koordiniert und kontrolliert alle am Bau Beteiligten. Die Architektenhonorare sind klar und verbindlich vom Gesetzgeber mit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegt.

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